Artikel zur Kategorie: 2020


SuperEnduro 2021 - endgültige Absage

   

 

Dass die nächste Ausgabe des SuperEnduro Riesa, geplant am 9. Januar 2021, nun endgültig abgesagt wurde, ist sicherlich keine Überraschung. Dennoch bleibt festzuhalten, dass sich die veranstaltende Eventmanufaktur Auerswald aus Hohndorf bei Stollberg bis zuletzt an einen Strohhalm klammerte. Um diesen spektakulären und faszinierenden Sport der inzwischen großen Fangemeinde trotz Corona in irgendeiner Form am Jahresanfang 2021 zu präsentieren, gab es diverse Gedankenspiele.

               

„Es stimmt. Da es sich auch beim SuperEnduro um Profi-Sport handelt, haben wir zusammen mit dem polnischen Veranstalter lange an einem Konzept gestrickt, um den sportlichen Teil per Livestream zu publizieren und den enormen Aufwand über Sponsoren und/oder Pay-TV zu finanzieren. Wenn man uns zusätzlich erlaubt hätte, eine begrenzte Anzahl an Zuschauern in die SACHSENarena Riesa zu lassen, wäre das ‚nice to have‘ gewesen. Aber wie gesagt, ausgerichtet waren unsere Anstrengungen primär aufs Fernsehen“, erklärt Daniel Auerswald zur späten Absage.

Ungeachtet dessen, glaubt er an eine Besserung der allgemeinen Lage im nächsten Jahr und hat demzufolge bereits den 8. Januar 2022 als Termin für die dann siebente Ausgabe des SuperEnduro Riesa fest im Visier.

 

 

 

 

 

 

 

Supermoto IDM - Steffen Albrecht #28 Dritter

Es war eine aufreibende Saison. Bangen vor jedem Rennen, Verschiebungen, niemals wissen wie oft noch gefahren wird und wo. Am Ende, nach Veranstaltungen in Cheb, Wittgenborn, Oschersleben und Schleiz, konnten doch 8 Wertungsläufe durchgeführt werden. Unser Vereinsmitglied Steffen Albrecht #28 beendet die Meisterschaft 2020 auf dem dritten Platz nach Simon Wilhelmsen und Peter Bannholzer.
Wir möchten ihn dazu ganz herzlich beglückwünschen. Fühl dich aus der Ferne gedrückt.

Wheely auf dem Arbeitsweg

Motorradfahren sollte Spaß machen. Der Spaß auf den öffentlichen Straßen muss aber auch seine Grenzen haben. Eine solche Grenze hat jetzt das Sozialgericht Hamburg (Urteil vom 04.09.2020, S 40 U 50/19) in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit gesetzt. Es ging dabei um die Frage, ob der Fahrer unfallversichert ist, wenn er auf dem Weg zur Arbeit einen Wheely fährt. Das Gericht hat die rote Karte gezeigt und folgendes geurteilt:
"Das Fahren eines Motorrads auf dem Hinterrad, ein Wheely, stellt eine unversicherte konkurrierende Ursache dar, wobei die Beweggründe, insbesondere ein Imponiergehabe oder leichtsinniger Übermut den ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit soweit in den Hintergrund drängen, dass allein rechtlich-wesentlich die eigenwirtschaftliche Motivation und nicht die versicherte Wirkursache dem Unfallgeschehen sein wesentliches Gepräge gibt."
Ins Deutsche übersetzt soll das bedeuten: Wer imponieren und angeben will, kann die Folgen eines damit im Zusammenhang stehenden Unfalls nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung des Arbeitgebers geltend machen.

Hinweis: Ob eine private Unfallversicherung in Anspruch genommen werden kann, steht dabei auf einem anderen Blatt. Da das Wheely-Fahren jedoch gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, könnte auch eine private Unfallversicherung ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen. Eine genauere anwaltliche Prüfung ist allerdings empfehlenswert.